Um bei kurzfristiger Stornierung anfallende Gebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Diese können Sie direkt und unbürokratisch hier abschließen »
Wir können Ihnen die Polizze gerne auch per Post oder E-Mail übermitteln
Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß Art. 1341 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, bzw. Bestellern Anwendung finden
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu – dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein:
- Bis spätesten 15 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast bzw. vom Besteller durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden.
- Bei Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers im Zeitraum zwischen dem 15. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:
- Stornierung bis spätestens 8 Tage vor dem Ankunftstag:
- 60% des vereinbarten Gesamtpreises;
- Stornierung weniger als 8 Tage vor dem Ankunftstag:
70% des vereinbarten Gesamtpreises. - Die Stornierung muß durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen
- und spätestens innerhalb der obgenannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergers sein.
- Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 70% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
- Als vereinbarter Preis gilt jener, für Unterkunft, Verpflegung und etwaige andere Dienstleistungen.
- Werden nicht alle gebuchten Betten belegt, bzw. storniert bezieht sich der Prozentsatz nur auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten bzw. stornierten Betten.
2. Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes
- Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 70% des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.